Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Diözesanrates. Sie setzt sich zusammen aus derzeit 36 Delegierten der Pfarrgemeinderäte, 10 Delegierten der Katholikenräte, 25 Delegierten der Verbände sowie fünf hinzugewählten Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Hinzu kommen beratende Mitglieder, zum Beispiel aus anderen Räten (Priesterrat, Ordensrat, Berufsvertretungen der Gemeinde- und Pastoralreferent*innen). Die Delegierten haben die Aufgabe, den Vorstand, zwei Mitglieder des Diözesanausschusses sowie Vertreter*innen in Gremien des Bistums Essen sowie in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zu wählen. Darüber hinaus nehmen die Delegierten die Berichte des Vorstandes und Diözesanausschusses entgegen und können Anträge sowie Veranstaltungen des Diözesanrates beschließen. Die Vollversammlungen tagen in der Regel öffentlich. Die Protokolle der letzten Versammlungen können Sie weiter unten herunterladen. Die nächste Vollversammlung findet am 17. November 2026 im Bischöflichen Generalvikariat in Essen statt.
Termine und Anmeldung
Satzung Diözesanrat Essen